Best Advice wird in der UVK gelebt. Vor 20 Jahren haben wir die Kundenorientierung zu unserem Geschäftsmodell gemacht und ständig weiterentwickelt.
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten. So einfach lässt sich auf den Punkt bringen, was – oft in schwer verständlichem Juristendeutsch – in unseren Gesetzbüchern steht.
Wer dabei nur den Kratzer am fremden Auto durch den Sohn auf dem Kinderrad, die eingeschossene Fensterscheibe beim Nachbarn oder die heruntergestoßene wertvolle Vase denkt, der denkt zu kurz. Schäden wie diese gefährden nicht die Existenz. Doch die Kosten von Haftpflichtfällen können in die Hunderttausende gehen. Denken Sie nur daran, dass ein Dritter durch Ihr Verschulden eine bleibende Behinderung erleiden könnte. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Schon eine kleine Unachtsamkeit, zum Beispiel als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr, kann Schadenersatzansprüche in immenser Höhe nach sich ziehen.
Der UVK-Expertentipp:
Sind Ihre Kinder in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen? Dann kontaktieren Sie uns bitte, bevor Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet, eine Lehre oder ein Studium beginnt bzw. eine höhere oder berufsbildende Schule abgeschlossen hat. Wir prüfen, ob Ihr Kind noch mitversichert ist bzw. welche Produkte einen vernünftigen Versicherungsschutz garantieren.