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Sonnige Frühlingstage, wie sie uns in den letzten Wochen beschert wurden, laden zu Fahrradtouren ein. Doch wissen Sie auch, wie weit die Aufsichtpflichten der Erziehungsberechtigten reichen?
Das Kind vorradeln zu lassen und es aus der Entfernung zu beaufsichtigen kann den Eltern teuer zu stehen kommen. Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder unter zwölf Jahren ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, lenken dürfen. Diese Person muss sich dabei in der unmittelbaren Nähe des Kindes aufhalten, sodass ein Eingreifen im Notfall jederzeit möglich ist. |
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Was passiert wenn Ihr Kind Schaden an fremdem Eigentum verursacht?
Ihr Sohn fährt mit seinem Fahrrad eine kleine Nebenstraße entlang. Im nächsten Moment liegt er auf dem Boden und hält schmerzverzehrt seinen rechten Arm. Er ist mit einem Fahrzeug kollidiert, des aus der Hauptstraße in die Nebenstraße einbog. Der Bub muss im Krankenhaus behandelt werden, er hat sich den rechten Arm gebrochen. Das beteiligte Auto hat einen Kratzer und eine Delle. Allerdings bestreitet der Fahrer des Wagens seine Schuld. Über den Sachschaden und das Verschulden müssen sich die Haftpflichtversicherungen der beiden Unfallgegner einigen. Bei Schmerzensgeldforderungen für den Armbruch Ihres Kindes sind Sie allerdings auf juristische Hilfe angewiesen. Eine Rechtsschutzversicherung wird Ihnen dabei Kosten und Ärger sparen und einen Spezialisten an Ihre Seite stellen, der Ihre Forderungen für Sie durchsetzt.
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