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Einfache Schadensabwicklung durch das UVK-Bonuspaket

   
         
 

Unser UVK-Bonuspaket bietet Ihnen eine schnelle, unkomplizierte Schadensabwicklung. Ein Anruf bei uns genügt und wir kümmern uns darum. Sie verschwenden keine Zeit mit Schadenmeldungen oder Sachverständigengutachten und durch unsere laufende Kontrolle können Sie sicher sein, dass Sie die Schadensleistung erhalten, die Ihnen zusteht. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir auch bei Ablehnungen immer, was zu tun ist. So helfen oft unabhängige Gutachten durch gerichtlich beeidete Sachverständige oder wie auch im folgenden Beispiel ein Urteil des Obersten Gerichtshof um die Versicherungen umzustimmen:

   
         
 

Herr M. wechselte bei seinem Wagen die Reifen mit einem Originalwagenheber. Beim Anheben des Fahrzeuges zum Wechseln eines Hinterrades löste sich der Wagenheber aus der Verankerung und beschädigte dadurch den Einstieg und die hintere Tür. Herr M. meldete den Schaden der Versicherung, da das Auto ja kaskoversichert war. Die Versicherung weigerte sich jedoch den Schaden (abzüglich 200 Euro Selbstbehalt) zu bezahlen.

   

Auch in diesem Fall konnten wir mit Vorlage eines Urteils des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2006 das Versicherungsunternehmen umstimmen und zur Zahlung des entstandenen Schadens bringen.