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Doch nicht jeder Wasserschaden von außen ist automatisch versichert. Die Versicherungen unterscheiden beispielsweise zwischen Hochwasser, dem Ansteigen von natürlichen oder künstlichen Gewässern, und Überschwemmung, wenn Regen oder Schmelzwasser ein sonst nicht in Anspruch genommenes Gelände überflutet. In letzterem Fall handelt es sich um sogenannte Oberflächenwasser, die versicherungstechnisch nicht zum Hochwasser zählen.
Die Polizzen durch unsere unabhängigen UVK-Berater überprüfen zu lassen, empfiehlt sich auf jeden Fall. So bietet das UVK Bonuspaket neben anderen Vergünstigungen und attraktiven Aktionen bei Kooperationspartnern einen jährlichen Sicherheitscheck.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
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